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Auszug aus den AGB`s (Stand: 02/2024)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service

Inhaber Norman-P. Dietz

Gewerbestraße 4

08115 Lichtentanne OT Stenn

1. Allgemeines

Die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz kauft und verkauft u.a. neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge, Ersatzteile und Waren gleich welcher Art. Sie erbringt Dienstleistungen im Handwerk. unter anderem im Kraftfahrzeuggewerbe, führt Transporte durch, erstellt Gutachten, bewertet Waren, entwickelt und designt Produkte gleich welcher Art und ist künstlerisch tätig. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen unserer Kunden und/oder Dritter wird ausdrücklich widersprochen. Von den Geschäftsbedingungen der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service, Inhaber Norman-P. Dietz abweichende Bedingungen, sowie Individualabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Geschäftsleitung der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz schriftlich bestätigt wurden. Mit der Abgabe-/ Übernahme der Ware bzw. des Fahrzeuges akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz. Der Kunde hat die Möglichkeit nochmals neben den aushängenden AGB´s von diesen unter www.auto-dietz.de/agb-auszug Kenntnis zu nehmen. Zusätzlich gilt im Sinne des § 24 AGB-Gesetz, dass die nachstehenden Bedingungen für alle künftigen Lieferungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Mittels QR-Code auf den Unterlagen bzw. unter www.auto-dietz.de/agb-auszug kann jeder die vollständigen AGB´s erhalten. An jedem Schreibtisch sind die AGB´s ausgehängt. Darüber hinaus liegen die AGB´s für jeden Kunden oder bevollmächtigten Dritten sichtbar zur Mitnahme aus! Die Firma beziffert Reparatur und/oder Wartungskosten ausschließlich mittels eines Kostenvoranschlages. Angebote werden Seitens der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz für Handwerksleistungen NICHT abgegeben! Bei unklaren Fehlern und/oder erschwertem Aufwand bevollmächtigt der Auftraggeber, die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz auch ohne weitere Rücksprache zu einer zusätzlichen Reparaturfreigabe für Arbeitsleistung in Höhe von bis zu zehn Arbeitsstunden. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer und einem Materialeinsatz von maximal 1500,00Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag bezifferten Kosten von maximal 20% sind zulässig und werden vom Auftraggeber und/oder dessen Bevollmächtigten Dritten so akzeptiert. Für zusätzliche vom Kunden beauftragte Arbeitsleistungen und/oder die Belieferung/ Einbau von Material, gleich welcher Art bedarf es bis zu einem Gesamtwert für Material und Arbeitsleistung von bis zu 1000,00 Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht der Schriftform.

Auftraggeber, der Fahrzeug Halter-/ Eigentümer und oder Bediener und oder bevollmächtigte Dritte stimmen dieser Regelung zur Einsparung von Ressourcen ausdrücklich zu.

2. Preise

Ersatzteilpreise, Leistungen sowie sonstige Leistungen deren Verfügbarkeit etc. können persönlich, schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail angefragt werden und auf demselben Wege von uns mitgeteilt werden. Die von uns genannten Preise verstehen sich für Endverbraucher als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese werden in Einzelpositionen netto ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag wird am Ende des

Beleges mit der aktuell gültigen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Eine Stunde entspricht 10 Arbeitswerten (AW). Alle Preise je Kunde, Ersatzteil und Leistungen können differieren. Bei Ersatzteilen und erbrachter Leistungen gleichen Fahrzeugtyps können beispielsweise Differenzen durch Sonderausstattung auftreten, jeder Preis wird separat kalkuliert. Ab dem01.09.2023 berechnen wir u.a.; Kl.1 Werkstattarbeiten einen Verrechnungssatz von 139,50 Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Endverbraucherpreis 166,00€ inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer). Bei Karosseriearbeiten KL3 berechnen wir 145,00 Euro zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer (Endverbraucherpreis 172,55 Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer). Für die Verbringung von Fahrzeugen zum beispielsweise Lackierbetrieb berechnen wir 15 Arbeitswerte (AW) Kl.1. Der Meisterstundensatz beträgt 180,00 Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Endverbraucherpreis 226,10€ inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer) Dieser findet immer bei Fahrzeugen älter als 1997 und oder bei Sport-/ Luxuswagen ab 330 PS Anwendung. Lackierkosten sind Fremdbetriebskosten welche teils auch gegen Aufschlag weiterberechnet werden. Derzeit wird von unseren Lack-Partnern ein Verrechnungssatz von 159,00 Euro zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer, sowie ein Materialindex von 150 Prozent zu den weiteren Kosten abgerechnet. Da aber Auslastung und Personalmangel die Notwendigkeit eines Wechsels des Lackierbetriebes verlang können diese Preise höher sein. Die Stundenverrechnungssätze können differieren und im Ausnahmefalle je nach Kunde, Leistung und Fahrzeug individuell vereinbart werden. Zurückliegende Preise, sowie Preise in der Vergangenheit gekaufter Teile und erbrachter Leistungen können nicht übertragen werden. Auf Material wird ein UPE-Aufschlag von 20 Prozent des Fahrzeugherstellers erhoben. Dieser Aufschlag richtet sich nach den Einkaufspreisen und den Kosten wie beispielsweise für Beschaffung oder Verpackung und Versand und kann unter Umständen auch höher sein. Für Schneidedraht und ähnliche Verbrauchsstoffe die nicht einzeln als Ersatzteil berechnet gemäß Herstellervorgaben, erfolgt ein Aufschlag von pauschal 20,00 Euro zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer da sie nicht in den kalkulierten Verrechnungssätzen enthalten sind. Bei Arbeiten nach zeitlichen Aufwand,(z.B. Regiestunden) erfolgt eine Abrechnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung zum  hier benannten Verrechnungssatz. Anderweitig kommen nur bei schriftlich fixierter zur Anwendung. Bei Rechnungsabtretung verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. der Halter bei nicht vollständiger Bezahlung der Rechnung diesen Betrag zu begleichen. Bei nicht vollständig beglichener Rechnung bzw. bei vertragswidriger Kürzung des Erstattungsanspruches gegenüber Versicherern (Teil/Vollkasko) wird bei erstmaliger Anmahnung/ Nachzahlungsaufforderung/ Zahlungserinnerung eine pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 4 AW der Klasse 1 (1AW=13,90€ zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer) erhoben. Auch wird eine Pauschale für Telekommunikations- und Portokosten etc. in Höhe von 15,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Sollte danach kein Zahlungseingang verzeichnet werden und oder bereits übersandte Belege und Unterlagen wiederholt nachgefordert werden, so berechnen wir hierfür die tatsächlichen zeitlichen Aufwendungen gemäß o.g. Verrechnungssatz der Klasse eins (KL1). Die Erstellung von Gutachten gleich welcher Art, und/oder Kostenvoranschlägen sind Kostenpflichtig. Hierfür berechnen wir 10% des Gutachten-/Kostenvoranschlagbetrages zzgl. Kosten für die Erstellung von Bildmaterial in Höhe von 0,50€ je Bild sowie die Kosten für Post und Telekommunikationsgebühren von pauschal 15,00€ zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Beträge können im begründeten Ausnahmefall bei einer Auftragserteilung verrechnet werden. Ein Anspruch hierauf besteht NICHT!

3. Zahlungsbedingungen/ Verzug/Ratenzahlung

Rechnungen sind immer sofort fällig!

Die Bezahlung der Rechnung hat sofort in bar, EC bzw. per Kreditkarte zu erfolgen (zzgl. Aufschlag eventueller Bank- Gebühren). Die Zahlung per Überweisung ist nur im

Ausnahmefall möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Bei Verzug behält sich die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz vor, sofort einen Anwalt mit der Beibringung der Forderung zu beauftragen. Neukunden können die Zahlung per Überweisung erst ab dem dritten Auftrag vornehmen. Beim Versand ist nur eine Bezahlung nur per Vorkasse möglich. Schecks werden nur im Ausnahmefall akzeptiert. Es bedarf hierfür einer Vorabsprache. Bei Stammkunden kann aufgrund eines gesonderten Liefervertrages die Bezahlung per Überweisung vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug behält sich die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz vor, alle Kosten dem Schuldner aufzuerlegen. Allgemein berechnen wir für die erste Zahlungserinnerung 6,90 Euro ab der zweiten Zahlungserinnerung behalten wir uns die weitere Berechnung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren von 10,00 Euro vor. Auch kann die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz ohne die Information bereits bei Zahlungsverzug des Schuldners die Forderung einer Anwaltskanzlei abtreten oder INKASSO mit der Beibringung beauftragen. Die entstandenen Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Für den Fall von Ratenzahlungen ist dies je nach Einzelfall möglich, dies verursacht aber Gebühren und einen Verwaltungsaufwand der vom Schuldner vollständig zu tragen ist. Die Modalitäten sind individuell und schriftlich zu vereinbaren. Die Ware bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz. Erfolgsprovisionen von Inkasso Dienstleistern sind ebenfalls vom Schuldner zu begleichen. Die Zinsen oder Gebühren werden gesondert berechnet. Zahlungsanweisung an den Leistungsverpflichteten Versicherer: Der Versicherungsnehmer bzw., in dessen Namen der Auftraggeber weist den Versicherer bei Reparaturauftrag automatisch und unwiderruflich an, die Schadensbedingten Reparaturkosten gemäß beigefügter Rechnung direkt an die o.g. Firma zu zahlen. Der Auftraggeber wird die Reparaturkosten gegenüber der Reparaturwerkstatt selbst ausgleichen, soweit die Zahlung durch den Versicherer an die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz nicht oder nicht in voller Höhe der Reparaturkosten erfolgt. Dies gilt auch für den Betrag der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung des Versicherungsnehmers. Auf Material wird im Allgemeinen ein UPE-Aufschlag von 20 Prozent erhoben. Dieser Aufschlag richtet sich nach den Einkaufspreisen und den Kosten wie beispielsweise für Beschaffung oder Verpackung und Versand und kann im Ausnahmefall auch höher sein. Schneidedraht und ähnliche Verbrauchsstoffe werden einzeln berechnet und sind nicht in den kalkulierten Verrechnungssätzen enthalten. Bei Rechnungsabtretung hat der Auftraggeber/Versicherer bei nicht vollständiger Bezahlung der Rechnung diesen Betrag zu begleichen. Ausdrücklich wird ein Werkunternehmerpfandrecht bei nicht erfolgter vollständiger Zahlung vorbehalten

4. Lieferbedingungen/Auftragserteilung/Abtretungserklärung/Gefahrenübergang/ Rücktritt (Abtretung/Versicherungsschaden)

Eine Lieferung, Dienstleistungserbringung Dritter (Lieferanten, Subunternehmer) kann schriftlich, durch verbindliche Bestellung, /Beauftragung aber auch mündlich erfolgen. Die Absage (bei Nichtverfügbarkeit eines Teiles) durch die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Individuell bestellte oder angefertigte mangelfreie Ware in den Geschäftsräumen ist vom Umtausch ausgeschlossen. Die Ware- die Dienstleistung ist bei ihrer Anlieferung- Erbringung unverzüglich auf Beschädigungen oder Mängel zu prüfen. Sollte eine Beschädigung oder ein Mangel der Ware oder Dienstleistung festgestellt werden, so ist dies der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz binnen 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Wird ein Teil von einem Kunden zurückgegeben, welches keinen Mangel vorweist, kann die Rücknahme verweigert werden. Im Kulanzfall kann eine Wiedereinlagerungs- Rücknahmegebühr in Höhe von bis zu 70% des Kaufpreises erhoben werden. Eine Verpflichtung seitens der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz besteht nicht. Der Versicherungsnehmer bzw., in dessen Namen der Auftraggeber/Halter/Inhaber weist den Versicherer unwiderruflich an, die

Schadensbedingten Reparaturkosten gemäß beigefügter Rechnung direkt an DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P.Dietz zu zahlen. Der Auftraggeber wird die Reparaturkosten gegenüber der Reparaturwerkstatt selbst ausgleichen, soweit die Zahlung durch den Versicherer an die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz nicht oder nicht in voller Höhe der Reparaturkosten erfolgt. Dies gilt auch für den Betrag der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung des Versicherungsnehmers. Der Auftraggeber ist vor der Übergabe des Reparaturobjektes verpflichtet die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz auf alle die Ihm bekannten Mängel und Schäden am Reparaturobjekt schriftlich hinzuweisen. Unterlässt er dies können vom Auftraggeber angeführte Mängel oder Schäden nicht mehr akzeptiert werden. Bei Rückgabe des Reparaturobjektes versichert der Auftraggeber die Mangel und Schadensfreiheit des Reparaturobjektes sowie die Erbringung einer fachgerechten Dienstleistung durch Abnahme. Die Abnahme ist durch Entgegennahme des Reparaturobjektes oder der Dienstleistung, erfolgt. Rückwirkend können keinerlei Ansprüche mehr akzeptiert werden. Die Gefahr geht mit Fertigstellung der Dienstleistung spätestens ab dem Übergang der Ware bzw., der erbrachten Dienstleistung an den Käufer über. Die Information des Gefahrenüberganges kann unter anderem mündlich, schriftlich (bereits bei Unterzeichnung eines Kaufvertrages oder eines Auftrages erfolgen). Die Informationsübermittlung kann beispielsweise per Telefonat, E-Mail, SMS, Messanger, WhatsApp, Facebook oder Dritte erfolgen. Bei Nichtabholung des Fahrzeuges mit oder ohne bestellte Ware bzw. soweit möglich bei vollständigen aber auch bei unverschuldeter teilweiser erbrachter Dienstleistung mit oder ohne Wareneinsatz, geht der Gefahrenübergang durch Information des Auftraggebers bzw. des Käufers sofort danach an diesen über. Nach Erteilung zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen kann bei Nichterfüllung des Vertrages eine Vertragsstrafe in Höhe von 80% der Gesamtsumme von Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen erhoben werden. Entsprechende Widdereinlagerungsgebühren bei Dritten sind nicht inbegriffen und werden gesondert mit einem Verwaltungsaufschlag gesondert berechnet. Reparaturen, Wartungen bzw. Inspektionen werden von uns immer nach Herstellervorgaben durchgeführt! Sollte der Auftraggeber eine fachgerechte Reparatur nur auszugsweise beauftragen, besteht nur ein Gewährleistungsanspruch auf diesen Teil, nicht aber auf die Gesamtheit. Bei einer genauen Bezeichnung der Reparaturarbeit kann vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen abgewichen werden. In diesem Falle werden keinerlei Folgeschäden übernommen. Bei Wartungen und deren Umfang, kann sich der Auftraggeber u.a. direkt an der Annahme, im Serviceplan über den Umfang und die notwendigen Materialien vorab kundig machen. Bei allgemeiner Beauftragung einer Wartung, erfolgt diese immer nach Herstellervorgaben. Bei nur teilweiser Reparatur entgegen den herstellervorgaben, wird der Kunde über eventuelle Schäden die durch Unterlassung erfolgen nur fachlich informiert. Die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz übernimmt keinerlei Rechtsberatung. Im Internet wird keinerlei Ausstattung und oder Eigenschaften garantiert. Alle im Internet angebotenen Produkte zeigen nur Beispiele teils mit Sonder- und oder Mehrausstattung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Fahrzeuge und oder gebrauchte Teile werden nur in Kommission angeboten. Ein Vertrag kommt nur vor Ort zu Stande. Preise im Internet gelten nur der Wertbestimmung bzw. der Vorstellung des Verkäufers. Im Falle eines Versicherungsschadens (Voll-Teilkaskoschaden, Haftpflichtschaden) ermächtigt der Halter, Versicherungsnehmer und/oder der Auftraggeber die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz zur Erstellung eines Gutachtens, sowie zur Interessenvertretung durch einen Anwalt. Hierfür ist eine Beauftragung zur Schadensabwicklung ausreichend. Im Streitfall oder bei nicht oder nur teilweise übernommener Regulierung, haftet die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz, nicht. Nachforderungen Dritter sind durch den Halter, Versicherungsnehmer und/oder der Auftraggeber zu begleichen. Der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen oder Teilen, erfolgt gegenüber Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen, Kaufleuten immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Gegenüber Verbrauchern wird ein eingeschränkter Gewährleistungsanspruch gemäß den hierzu durch die Kfz-Innung Sachsen West/Chemnitz in Ihrer neusten Fassung, Auszugsweise für der Verkauf von Fahrzeugen and Endverbraucher angewendet. Ab dem sechsten Monat erfolgt eine Beweislast Umkehr. Für verschwiegene Mängel, Unfallschäden, Manipulationen und/oder diversen anderen Schäden haftet nicht die DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz. Die Beweislast liegt beim Erwerber der Ware. Der Gerichtsstand ist Zwickau. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5. Gewährleistung

Die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese beginnt bei Unterzeichnung eines Kaufvertrages bzw. bei Gefahrenübergang und/oder Information der Fertigstellung bzw. des Gefahrenüberganges. Die Information des Gefahrenüberganges kann mündlich, schriftlich (bereits bei Unterzeichnung eines Kaufvertrages oder eines Auftrages erfolgen). Die Informationsübermittlung kann beispielsweise per Telefonat, E-Mail, SMS, Messanger, WhatsApp, Facebook oder Dritte erfolgen. Bei Unternehmern wird eine Gewährleistung bei gebrauchter Ware ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird ein eingeschränkter Gewährleistungsanspruch gemäß den hierzu durch die Kfz-Innung Sachsen West/Chemnitz in Ihrer neusten Fassung eingeräumt. Für Ersatzteile gilt: Ein Gewährleistungsanspruch ist nur dann möglich, wenn sich das Bauteil/Aggregat im gelieferten Zustand befindet, d.h. dass noch keine Umbauten, Änderungen, Demontage- oder Reparaturarbeiten erfolgt sind. Bei Beanstandung aufgrund unvollständiger oder sonstiger nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung sowie äußerlich erkennbarer Mängel oder bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz auf Nachbesserung. Wir sind jedoch berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung abzulehnen und dem Käufer Minderung oder Wandlung anzubieten, wenn es der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Mängel und/oder Schäden gleich welcher Art müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten mit der von der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz gelieferten Ware werden von der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz nicht übernommen. Die Firm a DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz gewährt auf alle gelieferten Teile und erbrachten Dienstleistungen mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen, Aggregaten und gashaltigen Teilen nach Maßgabe ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Gewährleistung, bei Gebrauchtteilen von 6 Monaten ab dem Lieferdatum gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Neuteilen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Lieferung von Gebraucht /Neuteilen: Eine Gewährleistung besteht nur dann, wenn der Einbau durch einen in Deutschland ansässigen Kfz- Meisterbetrieb gegen Rechnung vorgenommen worden ist und an dem Fahrzeug alle Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fach- und fristgerecht durchgeführt wurde und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wird, nach Zustimmung durch die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service. Gewährleistet wird die technische Funktionsfähigkeit im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards des gelieferten Bauteiles/Aggregates und seiner Einbaufähigkeit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Ausgenommen hiervon sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit (aufgrund von Tuning und normaler Verschleißerscheinungen) im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhende Folgeschäden. Voraussetzung für die Gewährleistungsübernahme bei Motoren ist, dass der bzw. die Zahnriemen vor dem Einbau erneuert werden und der Ölfilter gewechselt wird. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen oder höherwertigen gebrauchten Bauteiles/ Aggregates. Sollte ein anderes, gebrauchtes Ersatzteil als Ersatzlieferung nicht beschaffbar sein, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Erstattung des Kaufpreises. Ist ein geliefertes Bauteil/Aggregat

defekt, erfolgt nach Prüfung des Sachverhaltes eine kostenlose Ersatzlieferung bzw. Kostenerstattung. Es werden keine Gewährleistungen erbracht, wenn der Schaden durch- ein Verschulden bei der Montage; - nicht von DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz gelieferten Teile; - Verschulden des Fahrers oder Dritter oder- äußere Einflüsse (z.B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Überschwemmung) entsteht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere werden mittelbare und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt. Gewährleistungsschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Sämtliche Ersatzteile werden ohne Flüssigkeit ausgeliefert. Für die ordnungsgemäße Befüllung gemäß den Herstellerangaben trägt der Kunde die Verantwortung. Unter die Gewährleistung fallen nicht: Dichtungen, Dichtungs-manschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen und Kabel, sowie Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen und Zahnriemen, Bremsen, Stoßdämpfer sowie weitere Verschleißteile auch wenn diesen Bestandteil eines versicherten Teiles bzw. Aggregates sind. Die Gewährleistung ist nicht auf Dritte übertragbar. Um Schäden an Aluminiumfelgen zu erkennen, werden diese nach der Demontage immer gereinigt. Die Kosten trägt der Kunde.

6.Fahrzeuganmietung/ spezielle Werkstattleistungen

Die Anmietung von Fahrzeugen (nicht Unfallersatzfahrzeuge) erfolgt immer zu tagesaktuellen Preisen, diese weichen stark von denen eines Unfallersatzfahrzeuges ab. Im Schadensfall besteht für das überlassene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung (SB) in Höhe von 5000,00 Euro sowie eine Teilkaskoversicherung mit einer SB von 1500,00Euro je Schadensfall inkl. Mehrwertsteuer. Im Schadensfall ist immer die Polizei zu verständigen. Bei Unterlassung hat der Fahrer/ Anmietet alle Kosten des Schadens zu tragen. Innerhalb von 3 Tagen ist ein Schaden vom Fahrer/ Anmietet anzuzeigen. Der Mieter bzw. der Nutzer des durch die Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz bereit gestellten Fahrzeuges ist immer bei Rückgabe des genutzten Fahrzeuges der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz verpflichtet, die Schadfreiheit des genutzten Fahrzeuges, von einem Mitarbeiter der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz schriftlich durch Unterschrift abnehmen zu lassen. Ohne Unterschrift eines Mitarbeiters der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz gilt ein Zurück gegebenes Fahrzeug nicht als abgenommen. Sämtliche nicht im Fahrtenbuch dokumentierte Schäden sind durch den aktuellen Fahrer/ Mieter des Fahrzeugs vollständig, bis zum Erreichen der Selbstbeteiligung sofort zu entrichten. Stark verunreinigte Fahrzeuge werden gegen eine Gebühr von 125,00 Euro zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer auf Kosten des Mieters und/oder Fahrers kostenpflichtig gereinigt. Mit der Unterschrift als Fahrer werden den oben aufgeführten Bedingungen und den AGB´s der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman Dietz, vollumfänglich zugestimmt Eine Weitergabe von Fahrzeugen der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz an Dritte ist ausdrücklich untersagt! Der Fahrer/ Mieter eines Fahrzeuges der Firma DIETZ Kfz-MEISTER-Service Inhaber Norman-P. Dietz versichert eine Haftpflichtversicherung zu haben. Elektrofahrzeuge werden durch uns wieder aufgeladen. Dies wird dem Kunden berechnet. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb ist das Fahrzeug mit gleicher Kraftstoffmenge rückzugeben wie bei Übernahme. Bei Fahrten unter 100 km sind mindestens 6 Liter Nachzutanken. Es ist zwingend ein Tankbeleg hierfür vorzulegen. Räder werden für eine Zeit von 5 Monaten Kostenpflichtig eingelagert. Bei Wiedereinlagerung wird eine Kulanzzeit von einem weiteren Monat eingeräumt. Sollte die Einlagerungszeit überschritten sein (mehr als 5 Monate) so ist der Hälftige Teil der Einlagerungsgebühr für Bereinigung von Datenbankenpflege usw. zu entrichten. Bei der Einlagerung von Leichtmetallrädern werden diese immer kostenpflichtig gereinigt. Werden vereinbarte Werkstatt Termine nicht wahrgenommen, so wird ein Schadensersatz von 20 Prozent des Stundenverrechnungssatzes dem Kunden berechnet. Bei Miet- und/oder Ersatzfahrzeugen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent, bei nicht wahrgenommener Anmietung, an den Mieter berechnet.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist und werden im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung/ Vereinbarung durch jeweilige gesetzliche Regelungen ersetzt.

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